Donnerstag, 21. Februar 2013

meine Domain hat Mucken - Spiele der von mir Beklagten

meine Domain serr-ihk-mafia.de pflege ich mit dem webeditor - gestern Probleme und heute mit Chrome bekomme ich keine Hochlademöglichkeit - aber die Möglichkeit "BILDER" neu zu laden - nur das die "Bilder" meine Inhalte zu sein scheinen... ich lasse dann alles so stehen und mache DA garnichts - sonst lösche ich "versehentlich" meine Inhalte und Anzeigen - das scheint so gewollt zu sein....

Zum THEMA: Stand der Gesetzeslage HEUTE Teil 1


Damit und zu Weiterem habe ich, meine Frau und das Unternehmen Boenig Beratung heute folgenden Rechtsstatus:

Es gibt KEIN laufendes Verfahren - alles scheint beendet.

Die Boenig Beratung investierte Rechtskosten direkt von etwa 60.000 Euro, die steuerechtlich natürlich als Ausgaben verbucht werden und so den Gewinn mindern und so natürlich einen Verlust für die Staatskasse bedeuten.

Die Boenig Beratung ging offiziell (Rechtsanwalt Kai Georg) gegen die Beklagten IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, die Serr GmbH, Frau Claudia Serr wegen Aufklärung zum Rechtsverhältnis zwischen Serr GmbH und IHK SBH vor und wegen Bruch der Unterlassungserklärung der IHK und so des Vertragsbruches auf Urheberrechts-Grundlage vor...
in unterschiedlichen Verfahren - durch mehrere Instanzen.

Als das Oberlandesgericht Karlsruhe endlich dazu neigte, die IHK zu verurteilen (allerdings zu einer Vertragsstrafe von etwa 2000,00 Euro -bot die IHK einen Vergleich an zu 50 % der Prozesskosten - um das Urteil zu umgehen.
Die Boenig Beratung musste annehmen, da sie sonst Insolvenz-bedroht war - das gilt für 2 Jahre...

Zum Vergleich forderte die IHK allerdings auch meine Unterschrift - danach niemals wieder ein Wort über den Fall zu verlieren... DAS habe ich verweigert - trotzdem gingen die Herrschaften den vergleich ein... Ein Urteil konnten sie sich einfach nicht leisten...

Die Serr GmbH und Frau Claudia Serr gewannen und die Boenig Beratung musste die Kosten und Aufwand der Beklagten erstatten.

6 Wochen vor den Verhandlungen hatte der Anwalt der Boenig Beratung, Kai Georg aus Donaueschingen alle Fälle niedergelegt - weil von mir sich beleidigt in seiner Würde sah ...

Rechtsstand heute
:
Die Serr GmbH und Claudia Serr haben keine Unterlassungserklärung je unterschrieben.

Was auch immer nach 4 Angriffen schwerster Rechtsbrüche war - wenn sie und ihr Unternehmen heute oder morgen einen Rechtsbruch gegen die Boenig Beratung oder mich oder meiner Frau begeht ist es eine Erst-Tat.

Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat nach Rechtsstand einen Bruch der Unterlassungserklärung begangen - und das war es...

Die Boenig Beratung und die deutsche Steuerkasse haben herbe Verluste abzuschreiben und
gegen das Unternehmen Boenig Beratung wie auch gegen meine Frau wurde durch das Landgericht Mannheim und die Staatsanwaltschaft Konstanz ein Ermittlungsverfahren eröffnet zum Tatbestand des Wettbewerbsbruchs, der Anstiftung zu wettbewerbrrechtlichen Straftaten und der Anstiftung zu Beleidigung u.s.w. und die Anwälte der Serr GmbH bedrohten die Boenig Beratung mit Schadensersatzforderungen in Höhe von 250.000 Euro auf Wettbewerbsgrundlage - dieses geschah im Lauf des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe und die Vorgänge flossen in den Begründungen der IHK Anwälte dem Gericht in den unterschiedlichen Fällen zu.

Ich hatte und habe null Rechte.

Ich bin rechtskräftig verurteilt wegen Beleidigung und übler Nachrede und durfte das Geld an die Staatskasse aus einer Hilfe meiner Frau bezahlen und aus einem Darlehen - da ich sonst 5 Monate ins Gefängnis hätte gehen dürfen.

Nichts davon war jemals ein Fehler auf Seiten der IHK, der Serr GmbH, des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, der Gerichte, der Anwälte aller Seiten oder der Staatsanwaltschaften -
ALLES war so beabsichtigt und durchgeführt ...

Ich klage nicht und die Boenig Beratung klagt nicht.

Wir klagen an und wir klagen ein als zwei oder drei unterschiedliche Kläger - und das geschieht hier und vor den höchsten Gerichten der BRD wie Europas:

Erster Klagepunkt:
Meine Verurteilung war und ist nicht Rechtens auf Grundlage :ZITAT

Strafprozeßordnung

 4. Buch - Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (§§ 359 - 373a)  
Gliederung

§ 359
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;
4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.
Zitatende

Man beachte das Wort zulässig!
Das ist nicht muss sondern KANN und somit sowas wie Gnade..
Ich bitte nicht um Gnade - ich fordere RECHT und Schadenersatz und DAS verjährt nicht so leicht.

Das ist nur ein Punkt gegen IHK SBH, Serr GMBH, Claudia Serr, Staatsanwaltschaft Konstanz, Landgericht Mannheim und alle beteiligten Gerichte im Verfahren...
weil Aussagen und Beweismittel widerrechtlich gelöscht und gefälscht wurden, weil Zeugenaussagen aus dem verfahren genommen wurden, weil Strafanzeigen im laufenden Verfahren keine Beachtung fanden, weil mir kein Rechtsbeistand gewährt wurde und einiges mehr... die Klägerin Staatsanwaltschaft und Gericht haben gelogen, Recht verbogen und gebrochen und ie vom gericht gestellten Zeugen auch!

Meine Rechtsansprüche wurden nicht nur nicht beachtet sondern völlig aussen vor gelassen. BIS HEUTE! Das macht meine Rechte und die Pflichten der Kläger nicht ungültig... und das ist nur ein Punkt.

Wenn das alles dazu diente Gesetze und Grundrechte zu biegen und zu brechen, sodas ein staatliches Unternehmen vor dem deutschen und europäischen Gesetz schützen sollte - dann wird es richtig haarig !

gezeichnet. Dimitrios Grigoriadis

An Beweisen liegen reguläre Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Klage durch die Staatsanwaltschaft Konstanz und Landgericht Mannheim gegen mich zu Händen der Klägerin, der Staatsanwaltschaft Konstanz, und der Gerichte - eingereicht Anfang bis März 2012

Einer meiner Klagepunkte und Schadensersatzforderungen war die Löschung der echten Beweismittel - meine Blogs zum Preis von gesamt (9 Blogs) 10 Millionen Euro!

Ihr Rechtspfleger und Justiziare, Ihr Richter und Staatsanwälte und ihr Kartell-Behörden - die Täter von damals tun es noch heute weil Ihr NICHT tatet:
Das Rechtfertigt die Inanspruchnahme meiner Schadensersatzforderungen von damals heute vom deutschen Staat - wegen Untätigkeit und Rechtsbeugung....
Die jetzigen Löschungen sind ein neuer Fall auf Grundlage des alten und rechtfertigt Neuforderungen zumindest in gleicher Höhe . Ich bin kein Anwalt und Ihr habt mir niemals einen gegeben? Wir sehen!


Copyright 2013 Dimitrios Grigoriadis

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