Dienstag, 20. August 2013

Einreichung der Strafanzeigen und die Verfassungsklage und Antrag auf anwaltlichen Beistand wie weiteres erst morgen...

Die Verschiebung hat mit der Arbeit meiner Zeugin Jutta Boenig zu tun...
da sie heute Termine hat und das Amtsgericht Überlingen heute leider nur morgens offen hat -

weil ich dort ja nachfragen muss wo der deutsche Staat Straf-Anzeigen wirksam entgegennimmt und Ansprüche auf die Wahrung von verfassungsmässigen Rechten und Pflichten hingewiesen werden kann...
und ich nach 3 Jahren Bruch meiner verfassungsmässigen Rechte und Pflichten durch deutsche Amtsträger und Justiz nicht mehr das Vertrauen habe... benötige ich bei Amtsgängen immer Zeugen -

erst morgen also - und bis dahin hier zur Lektüre und zum Nachweiss meiner Worte:

Lest Rechtsbrüche, die ich schon 2011 Online stellte - .... die Untätigkeit der Justiz und jene des Anwalts der Boenig Beratung wird durch das Datum ersichtlich - und zu meiner Kenntniss gibt es zur Zeit trotz Erhebung von Schadenersatzforderungen meinerseits und Einreichung von Strafanzeigen bei diversen Staatsanwaltschaften kein offenen verfahren und keine Vorprüfung - ich beeide, dass ich niemals als Zeuge befragt wurde und alles daran gesetzt wurde mich als Zeugen unglaubwürdig zu machen - aber NACH diesen Strafanzeigen und diese liegen zeitlich auch nach der Strafanzeige gegen IHK und Serr GmbH wegen Betrug bei der Staatsanwaltschaft Konstanz...

http://zu-recht.blogspot.de/2011/02/die-ihk-sbh-einblick-fur-die.html

also - MORGEN, duckt Euch ...

und die politische Zensur und Zerstörung meines Eigentums und von Beweisen und damit Fakten zu den Rechtsbrüchen und so meinr Ansprüche auf Schadenersatz auch hier Online zu besichtigen

http://zu-recht.blogspot.de/2011_02_01_archive.html

ich gehe in die Sonne und vergnüge mich

20.08.2013 Dimitrios Grigoriadis

Eigendlich muss ich ja nicht gehen - da ja alles offen liegt und weitere Beweise hier liegen - und auch Ansprüche - vielleicht stellt ja der deutsche Staat endlich mal Gesetzeskundige Juristen und Beamte, die das Alphabet verstehen können ein??? Dann könnten die Herrschaften ihrer Pflicht, für die sie in Lohn und Amt stehen, nachkommen und mich aufsuchen??? Immerhin geht es ja auch um Beschädigung des Deutschen Staates in meinen Anzeigen und der Verfassung? Von den deutschen Staatskassen gar nicht zu reden???? Hat Deutschland so viel geld und sowenig Rechtsanspruch ???

Wir werden morgen sehen !!!

DG - gewerblich und Copyright 2010-2013

Das macht meine Frau und das Unternehmen meiner Frau nicht nur zum Zeugen sondern auch zur Klägerin... gegen die Aufgeführten lagen Strafanzeigen schon länger vor - die von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt wurden - wir reden von schweren Wirtschaftsverbrechen...
Ich habe niemals im Fall Boenig Beratung gegen diese Herrschaften so ein Schreiben zu Ermittlungsverfahren gesehen - nur von den von mir Beklagten gegen mich und meine Frau....
Das macht den deutschen Staat und die Justiz zum Mittäter und haftend !!! DG

3 Kommentare:

  1. das ich Klageberechtigt bin beweisen auch die gegen mich verhängten Strafen, (Rechtsgültig), die ich bisher ja nicht zur Wiederaufnahme bringe - ich nutze allerdings die vorhandenen Beweise - denn die liegen den deutschen behörden und der Justiz ja vor - und erhebe Schadenersatzansprüche wegen Untätigkeit im Widerspruch zu der Verfassung, der Berufspflicht im Amt und ihrem Auftrag ... hier der Revisionsbeschluss : ZITAT (übersetzt maschinel):
    ?
    Ausfertigung
    §1 OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE
    'ı\`â\~ ~'
    "Ö ' .ÖÄF
    _' 5
    ' . ,Ol


    3. Strafsenat

    3 §51 Ss 483/12 -AK 195/12
    5 Ns 45 Js 9572/11

    Strafsache gegen
    Dimitrios Grigoriadis
    aus Sibiu/Griechenland

    wegen Beleidigung u.a.

    lgfi Revision

    Beschluss vom 13. Segtember 2012

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz
    vom 21. Juni 2012 wird auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe,
    die dem Angeklagten Gelegenheit zur Gegenäußerung gegeben hat, ein-
    stimmig als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund
    der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklag-
    ten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 und 3 StPO).
    Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen (§ 473
    Abs. 1 Satz 1 StPO).
    J›.
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    Münkel Hecking Salomon
    Richter am Richterin am Richterin am
    Oberlandesgericht Oberlandesgericht Landgericht
    u e tigt V,l~ Q; 1
    /J I O/Qi f Q
    U m nn, Jusı angestellte la Ä _,
    als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle \\'1, 2" Zitatende D.G.

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  2. P.S. Die Aufmerksamkeit von Justizbeamten im Amt wird auch sicht bar bei dem " aus Sibiu/Griechenland"! Sibiu liegt in Rumänien (mein Geburtsland, ich bin Grieche und ich lebe in Deutschland - aber was kümmert Staatsdiener udn Beamte die Richtigkeit ihrer Angaben und Datenherstellung??? wollt Ihr es wissen? GAR NICHT! Es ist ihnen Scheissegal - solange es nicht um ihre Jobs geht ist ihnen alles Scheissegal. Nun - da bin ich genau so. Hier geht es um meine Rechte und ihre Pflichten !!! Dimitrios Grigoriadis

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